Kommunikation zwischen Elternhaus und Schule

Regelungen der Kommunikation zwischen Elternhaus und Schule

Die Lehrerinnen und Lehrer und die Eltern der Grundschülerinnen und Grundschüler der Grundschule Mühlenredder verfolgen ein gemeinsames Ziel. Wir möchten den Kindern einen erfolgreichen Weg durch die Grundschulzeit ermöglichen. Hierfür ist es wichtig, einen sinnvollen Austausch und eine respektvolle und höfliche Kommunikation miteinander zu pflegen.

In der Regel funktioniert die Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus gut und ist für beide Seiten bei der Erreichung der gemeinsamen Ziele hilfreich. Dafür sind Eltern und LehrerInnen sehr dankbar, weil es die Arbeit verbessert. Um die Erwartung der Schule an eine konstruktive Kommunikation zu sichern, sind diese nachfolgend einmal verschriftlicht.

Die Verschriftlichung dient als Leithilfe für ElternvertreterInnen, LehrerInnen und Schulleiterin.

  1. Allgemeine Fragen und Informationen:
  • Elternbriefe werden von allen Eltern sorgfältig gelesen, um Fragen zu reduzieren. 
  • In jedem Halbjahr findet ein Elternabend statt, bei dem allgemeine Inhalte zu jeder Klasse vorgestellt und die Klasse betreffende Themen besprochen werden.
  • Bei allgemeinen Fragen zu Informationen in der Klasse werden zuerst andere Eltern oder die ElternvertreterInnen kontaktiert.
  • Bei der Bitte um Rückmeldung wird das Anliegen mit benannt.
  • Fragen betreffend bestimmter Konzepte oder Abläufe der Schule sollten zuerst an die EV gerichtet werden. Wenn diese sie nicht beantworten können, leiten die EVs sie an die SEB-Vorsitzenden weiter. Diese können dann Anfragen an die Schulleitung senden und um Beantwortung bitten. Diese Informationen können für alle zur Verfügung stehen.
  1. Spezieller Gesprächsbedarf wegen einzelner Kinder:
  • Die Bereitstellung von Arbeitsunterlagen erkrankter Kinder werden unter den Familien geklärt. 
  • Betreffend einzelner Belange bei einem Kind wird über den Schuljahresplaner (SJB) oder auf den mit der zuständigen Lehrkraft verabredeten Wegen kommuniziert.
  • Gespräche zum Leistungsstand des Kindes werden zu den Terminen der ritualisierten Zeiträume (nach Aufforderung der Lehrkräfte) angeboten. (Halbjahr Klasse 1 und 4 verpflichtend, ansonsten nach Bedarf, in besonderen Fällen auch telefonisch möglich)
  • Bei Vorfällen, die ein Kind betreffen und sich nicht mit diesem alleine lösen lassen, wird die Lehrkraft/ein Elternteil um ein Gespräch gebeten. Lehrerkräfte sind nicht dauerhaft im Einsatz und beantworten Mails oder Telefonanrufe nicht sofort oder an Wochenenden oder in den Ferien. 
  • Wenn ein Elternteil bei der Klärung konkreter Einzelfälle keine Reaktion von der Lehrkraft erhalten sollte, schreibt dieser eine Mail ins Schulbüro und bittet um Rückmeldung von der Lehrkraft. 
  • Wenn eine Lehrkraft von Eltern keine Reaktion erhält, teilt sie dies der Schulleitung mit. In diesen Fällen wird versucht zu klären, warum Eltern sich nicht melden oder keine Reaktion zeigen. Bei akuten Fällen werden externe Berater wie der schulpsychologische Dienst oder das Jugendamt zu Rate gezogen.